§ 1 Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes/ Presserecht, Rechtfertigung, § 55 Abs. 2 RStV:
Werner Hagemann
Wagnerstr. 14 a
44532 Lünen
§ 2 Oval-Stempel
Die Mitglieder des Sachverständigenkreis euroFEN e.V. sind berechtigt, den Oval-Stempel des Sachverständigenkreises entsprechend den dafür geltenden Bestimmungen zu führen.
§ 3 Geschäftsführung
1.Die Erledigung der laufenden Geschäfte obliegt dem 1. Vorsitzenden. Hierzu stehen ihm ein Mitarbeiter der Akademie, sowie deren Geschäftsräume und der bedarfsweise Einsatz von weiteren Mitarbeitern und Geräten zur Verfügung. Porto, Sach- und sonstige Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des Sachverständigenkreis euroFEN e.V. sind der Akademie Schloss Raesfeld zu erstatten.
2.Der Schriftführer unterstützt den Vorsitzenden.
3.Die Kassenführung obliegt dem unter (1) genannten Sachbearbeiter der Akademie. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer prüfen zusammen mit einem Vorstandsmitglied die Kassenführung und erstatten in der Mitgliederversammlung darüber Bericht. Das Vorstandsmitglied ist ausschließlich zur Erläuterung der laufenden Geschäftsvorgänge anwesend.
§ 4 Beisitzer
Beisitzer des Vorstandes sind ausschließlich beratend tätig, § 6, Ziffer 5 der Satzung. Beisitzer werden vom Vorstand vorgeschlagen. Es entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 – Mehrheit über Wahl der Beisitzer.
§ 5 Vergütung für die Vereinstätigkeit
1) Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
2) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
3) Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. 2 trifft die Vorstandschaft.
Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
4) Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.
5) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von einem halben Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
6) Von der Vorstandschaft können per Beschluss im Rahmen der steuer-rechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden.
7) Von der Vorstandschaft können per Beschluss Aufwendungen für Material- und sonstige Laboruntersuchungen festgesetzt werden, soweit sie § 2, Ziffer 1 der Satzung entsprechen.
8) Weitere Einzelheiten regelt die Gebührenordnung (§ 1,2, dieser Verordnung) des Vereins, die von der Vorstandschaft erlassen und geändert wird.
§ 6 Datenschutz
DATENSCHUTZHINWEISE GEMÄSS ART. 13 DSGVO
VERANTWORTLICHE STELLE
Sachverständigenkreis euroFEN e.V.
Schloss Raesfeld Freiheit 25-27
D-46348 Raesfeld
+49 2865 6084-0
info@euro-fen.de
Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter info@euro-fen.de oder unter der oben angegebenen postalischen Anschrift zur Verfügung.
DATENVERARBEITUNG AUF UNSERER WEBSEITE UND WEITEREN ONLINE-ANGEBOTEN
Logfiles beim Aufruf unserer Webseite
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DATENVERARBEITUNG IM RAHMEN UNSERER VEREINSARBEIT
Mitgliederverwaltung
Mitgliedsdaten (- Kontrolle der Mitgliederliste, Versand von Vereinsinformationen) werden von den jeweiligen Funktionsträger:innen unseres Vereins nur für die ihnen zugeordnete Aufgabenerfüllung verarbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies:
Wenn der Vorstand Mitgliedsdaten benötigt, um seine Aufgaben zu erledigen, darf er auf alle hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten zugreifen. Dazu gehört insbesondere,
– Ausstellung von Zertifikaten nach Teilnahme von Fortbildungen des Vereins
– Einforderung von Jahresbeiträgen
– Erstellung von Rechnungen für Seminare des Vereins
– Erstellung von Seminarberichten und sonstigen Veranstaltungen des Vereins.
Der/die Kassenwart:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für den Einzug der Mitgliedsbeiträge, der/die Kassenprüfer:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für die Kassenprüfung relevant sind. Dies sind Vorname, Nachname, postalische Anschrift und Bankverbindung mit Zahlungsdaten sowie ggf.
Zugriff auf die Lastschriftsverfahrensgenehmigung inklusive Unterschrift, sofern das Mitglied dem Verein ein Lastschriftmandat erteilt hat.
Die Vereinsgeschäftsstelle verarbeitet die Mitgliedsdaten zur Mitgliedsverwaltung und -betreuung.
Zweck für die Verarbeitung der Mitgliedsdaten ist die Verfolgung des Vereinszwecks und die -verwaltung. Rechtsgrundlage ist die Vereinsmitgliedschaft (Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO).
Die aktuellen Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus für 6 Jahre gespeichert.
Fotos bei Veranstaltungen
Fotos über unser Vereinsgeschehen werden zum Zweck der Außendarstellung auf unserer Webseite, Facebook und Instagram veröffentlicht.
Für die Veröffentlichung folgender Fotos von Erwachsenen auf unserer Webseite ist die Rechtsgrundlage das nachfolgend beschriebene berechtigte Interesse unseres Vereins Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 f) DSGVO:
Gruppen-Fotos aufgrund unseres berechtigten Interesses, über das Vereinsgeschehen zu informieren, Fotos mit Bezug zu der Veranstaltung aufgrund unseres berechtigten Interesses, über das Geschehen zu berichten, Fotos vom Publikum, das an der Veranstaltung teilgenommen hat oder Fotos, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen, aufgrund unseres berechtigten Interesses, über die Veranstaltung und deren Erfolg zu berichten.
Sie haben die Möglichkeit, der Verwendung eines solchen Fotos, auf dem Sie zu sehen sind, gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO zu widersprechen. Der Verein wird prüfen, ob es zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung gibt, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Wenn nicht, wird das entsprechende Foto gelöscht.
Andere Fotos, auf denen eine erwachsene Person (Vereinsmitglied oder aus dem Publikum) im Mittelpunkt steht oder gezielt nur diese Person fotografiert wurde, veröffentlichen wir nur mit der Einwilligung dieser Person (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO). Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Fotos von minderjährigen Vereinsmitgliedern oder Kindern aus dem Publikum veröffentlichen wir nur, wenn die Erziehungsberechtigten nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
BETROFFENENRECHTE
Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie folgende Betroffenenrechte:
ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und auf Kopie,
ein Berichtigungsrecht, wenn wir falsche Daten über Sie verarbeiten,
ein Recht auf Löschung, es sei denn, dass noch Ausnahmen greifen, warum wir die Daten noch speichern, also zum Beispiel Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
ein jederzeitiges Recht, Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu widerrufen,
ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung im öffentlichen oder bei berechtigtem Interesse, ein Recht auf Datenübertragbarkeit, ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie finden, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten. Für unseren Verein ist
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
zuständig.
Wenn Sie sich in einem anderen Bundesland oder nicht in Deutschland aufhalten, können Sie sich aber auch an die dortige Datenschutzbehörde wenden.
Dieser Text wurde mit dem Generator für Datenschutzhinweise der Stiftung Datenschutz erstellt.
§ 1 Jahresbeitrag
Der Mitgliederbeitrag beträgt für das Kalenderjahr 170,00 €.
§ 1 Aufwendungsersatz
1) Der Aufwendungsersatz für jeden, mit dem eigenen PKW, zurückgelegten Km für Aufwendungen zugunsten des Vereins beträgt 0,42 € zuzüglich 19 % MwSt.
2) Der Aufwendungssatz nach § 8, Ziffer 1, gilt für Fahrten die ausschließlich
– einer Vorstandsversammlung,
– der Teilnahme an Arbeitskreisen und deren Vorbereitung,
– der Tätigkeit als Referent im Sinne § 2, (f), der Satzung
– der Teilnahme an Normenausschüssen
– einem von der Vorstandschaft per Beschluss bestimmten Anlass
zuzuordnen sind.
3) Aufwendungsersatz Schriftführer
Der Schriftführer erhält pro Geschäftsjahr je nach Bedarf mit Tätigkeitsnachweis einmalig 1.000,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
4) Der Aufwendungsersatz Verpflegung