Als sehr lesenswert hat die die Veröffentlichung „Toleranzen im Fußbodenbau“ des BUNDESVERBAND ESTRICH UND BELAG e.V. herausgestellt.
„Estriche haben neben anderen auch die Funktion, eine vorgegebene Höhenlage zu erreichen. Bei der Beurteilung der Maßgenauigkeit und Einhaltung zulässiger Toleranzen und Grenzwerte für die Herstellung von Estrichen und Bodenbelägen stellt sich immer wieder heraus, dass geltende Normen und Hinweisblätter nicht alle Punkte umfassend behandeln und keine eindeutigen Bewertungskriterien enthalten.
An erster Stelle der Bewertung muss die Frage stehen: „Was war vereinbart und damit vertraglich geschuldet?“. Nur durch eine klare Beschreibung der Vorstellungen des Bestellers weiß der Auftragnehmer, was erwartet wird.
Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die übliche Beschaffenheit. Diese ist im Allgemeinen durch Vertragsregelwerke, wie die VOB, und die anerkannten Regeln der Technik beschrieben.
Für die Beurteilung von Toleranzen wird in der Regel zuerst DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau – Bauwerke in der jeweils gültigen Fassung herangezogen. In dieser Norm beschriebene Toleranzen dienen zur Begrenzung von Abweichungen der Nennmaße, der Größe, Gestalt und Lage von Bauteilen. Das ist erforderlich, um trotz unvermeidbarer herstellungsbedingter Ungenauigkeiten die vorgesehenen Funktionen zu erfüllen und das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauteilen zu ermöglichen.
Der Arbeitskreis Sachverständige hat sich einigen wichtigen Punkten der Ausführungsgenauigkeit bei der Estrichherstellung und der Bodenbelagsverlegung angenommen und zu bisher nicht genau definierten Sachverhalten Leitsätze entwickelt.“
Detailliert wird weiter auf die folgenden Punkte eingegangen:
Der euroFEN empfielt diese Information seinen Mitgliedern und bedankt sich beim BEB für die Ausarbeitung.