In nassbelasteten Lebensmittelbetrieben werden häufig Reaktionsharzböden verbaut. Die Schadensanfälligkeit dieser Bauteile ist enorm hoch. Denn es gibt eine Vielzahl angrenzender Problemstellungen, die zu beachten sind. Oft wird angenommen, dass Reaktionsharzbeschichtungen als Nutzbeläge als „alleinige“ Abdichtung ausreichen. Bei schwim-menden Estrichen oder Estrichen auf Trennschichten kann eine Reaktionsbeschichtung die Anforderungen als alleinige Abdichtung nicht dauerhaft erfüllen. Bedingt durch thermische Längenänderungen bei diesen Konstruktionen müssen Bewegungsfugen sowie Randfugen vorgesehen werden. Reaktionsharzbeschichtungen als alleinige Abdichtungen ver-sagen insbesondere an Fugen und Anschlüssen zu aufgehenden Bauteilen. Andererseits können Verbundkonstruktionen (Verbundestriche mit Reaktionsharzbeschichtungen) jedoch bei sorgfältiger Ausführung in nassbelasteten Lebensmit-telbereichen eine dauerhafte Abdichtung darstellen. Um diese Problematik zu beschreiben, wurde das BEB Arbeitsblatt „KH 6“ erarbeitet. Hierbei wird zwischen zwei Ausführungsformen unterschieden: DIN-konforme Bodenkonstruktionen, die nach DIN 18195 Teil 5 abzudichten sind und Verbundkonstruktionen, bei denen eine alternative Abdichtungs-möglichkeit realisiert werden kann.
Um ein Bauwerk vor ständiger Feuchte zu schützen, sind Abdichtungen nach DIN 18195 Teil 5 in nassbe-lasteten Lebensmittelbereichen notwendig. Bei Fliesenbelägen sind Abdichtungen nach DIN 18195 Teil 5 im nassbelasteten Lebensmittelbereich unabdingbar, da Fliesen und Platten auf Grund der Vielzahl an Fugen keine abdichtende Funktion besit-zen. Diese Aufgabe übernehmen Abdichtungen im Verbund (AIV) mit einem allgemeinen bauaufsichtli-chen Prüfzeugnis (abP). Siehe auch Merkblatt: „Ver-bundabdichtungen“ -Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbei-tenden Verbundabdichtungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich- vom Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Ausgabe August 2012. Bei schwimmenden Estrichen und Estrichen auf Trenn-schicht können diese mit einer Abdichtung nach DIN 18195 Teil 5 kombiniert werden. Weitverbreitet ist die Ansicht, dass Reaktionsharzbelä-ge auf schwimmenden Estrichen und Estrichen auf Trennschichten als Nutzbeläge als alleinige Abdichtung ausreichen. Die Praxis zeigt, dass durch thermische Bewegungen bei schwimmenden oder auf Trenn-schichten hergestellten Konstruktionen insbesondere bei Anschlüssen und Fugen keine dauerhafte Dichtheit gewährleistet werden kann. Mit Verbundkonstruktionen (Verbundestriche in Ver-bindung mit Reaktionsharzsystemen) lassen sich au-ßerhalb der normativen Vorgaben alternative Abdich-tungsmöglichkeiten jedoch sehr gut realisieren! Dieser Leitfaden soll genauer schildern, wie DIN kon-forme Ausführungsmöglichkeiten von Bodensystemen die nach DIN 18195 abzudichten sind und wie Ver-bundestriche mit alternativen Abdichtungsmöglichkei-ten realisierbar sind.
Allgemeine Anforderungen an Beläge/Systeme:
Beschichtungsstoffe:
Nicht geeignet sind vergütete Mörtel-, Dispersions- sowie kombinierte Abdichtungssysteme und physikalisch trocknende Harze!
Untergründe:
Nicht geeignet sind Untergründe die keine ausreichende Wasserbeständigkeit aufweisen!
Schwimmende Konstruktionen und Konstruktionen auf Trennschicht mit darunterliegender Abdichtung nach DIN 18195
Anforderungen an den Untergrund:
Gefälle:
Dämmung:
Es sind ausschließlich feuchtigkeits-, fett- und lösemit-telunempfindliche Dämmmaterialien einzusetzen. Die Dämmschichten sollten unterhalb der Abdich-tungsebene verlegt werden.
Abdichtung:
Nassbelastete Lebensmittelbereiche sind nach DIN 18195 Teil 5 Absatz 8.3 als „hoch beansprucht „ einzustufen.
Stoffe:
Bitumenschweißbahnen, bitumenmodifizierte Abdichtungsbahnen, vergütete Mörtel-, Dispersions- sowie kombinierte Abdichtungssysteme und physikalisch trocknende Harze sind in nassbelasteten Lebensmittel-bereichen grundsätzlich nicht geeignet.
Drainage:
Generell sind kapillarbrechende Drainagematten über der Abdichtungsebene in ausreichender Dicke und Flächenbelastung zu verbauen.
Estrich:
Schwimmende Estriche und Estriche auf Trennschich-ten müssen die Anforderungen der DIN 18560 Teil 1, Teil 2 und Teil 4 sowie der DIN EN 13813 erfüllen. Es dürfen ausschließlich „wasserfeste Bindemittel“ eingesetzt werden. Mindestgüte C35-F6. Bei lotrechten Nutzlasten ≥ 5 kN/m² und Einzellasten ≥ 4kN sowie bei dynamischen Beanspruchungen und unter Aufstandsflächen von hohen Lasten ist eine pla-nerische Bemessung erforderlich. An allen aufgehenden Bauteilen sind Randfugen aus-zubilden. Erforderliche Fugen sind vom Bauwerksplaner festzulegen.
Verbundkonstruktionen:
Verbundkonstruktionen in nassbelasteten Lebensmittelbereichen mit Verbundestrichen und Reaktionsharz-systemen sind bislang nicht normativ geregelt. In Ver-bindung mit geeigneten Beschichtungssystemen sind „alternative Abdichtungen“ möglich. In der praktischen Anwendung zeigen Verbundkonstruktionen häufig eine deutlich bessere Funktionalität und Dauerhaftigkeit. Verbundkonstruktionen werden in nassbelasteten Bereichen insbesondere bei hohen Lasten erfolgreich eingesetzt.
Untergründe:
Der tragende Untergrund muss den statischen und konstruktiven Anforderungen entsprechen. Es sind die Anforderungen der DIN 18560 Teil 3 „Verbundestriche“ zu berücksichtigen. Hinweis: Haftbrücken aus Kunstharz erfüllen nicht die Anforderung einer Abdichtung nach DIN 18195. Bei Gefälleestrichen (Verbundestrichen in unterschiedlichen Estrichdicken) sollten deshalb entgegen normativen Vorgaben schwind- und spannungsarme Estrich-systeme eingesetzt werden.
Um Pfützenbildung weitgehend zu vermeiden, ist ein Gefälle von mindestens 2% erforderlich.
Beschichtungsstoffe und Belagsaufbau:
Der Untergrund ist gemäß BEB Arbeitsblatt KH-0/U sorgfältig vorzubereiten. Der Belag wird in mehreren Schichten auf den vorbereiteten Untergrund aufgebracht. Die Beschichtungsmaterialien müssen im System durch den Hersteller aufeinander abgestimmt sein. Bei üblicher Nutzung ist meist eine Gesamtdicke von 4-6 mm erforderlich.
Rinnen, Abläufe und andere Bodeneinbauten sind vor-wiegend in Edelstahl in ausreichender Stabilität auszu-führen Fugen: Bewegungsfugen sind grundsätzlich mit einem Abdich-tungsband und einem Fugenprofil zu versehen.
Bitte beachten: Zum Zeitpunkt der Erscheinung April 2015 war die DIN 18195 aktuell. Seit Juli 2017 sind für Abdichtungen die Normenreihen DIN 18531 bis 18535 zu berücksichtigen. 9. Internationale Kolloquium Indus-trieböden 2017 Technische Akademie Esslingen. Bezug Leitfaden: BEB Troisdorfhttps://www.beb-online.de/beb-hinweisblaetter.html
(Peter Körber)