Die DIN 18560 Estriche im Bauwesen Teil 2 „Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten“ (schwimmende Estriche) Ausgabe September 2009 gibt in den Tabellen 1-4 und im Teil 4 „Estriche auf Trennschicht“ Ausgabe Juni 2012 Tabelle 1 dem Verarbeiter Hinweise über Estrichnenndicken in Abhängigkeit der verschiedenen Nutzlasten.
Für lotrechte Nutzlasten außer Gussasphalt ist die Biegezugfestigkeit, die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht in Verbindung mit der Estrichnenndicke entscheidend.
Die DIN 18560 Teil 2 und Teil 4 gibt dem Planer und dem Estrichleger Angaben bis maximal 5 kN/ m² Flächenlast und 4 kN Einzellasten.
Bei höheren lotrechten Nutzlasten mit mehr als 5 kN /m² sind die Estrichnenndicken vom Planer festzulegen.
Die DIN 1055 „Einwirkungen auf Tragwerke“ Teil 3 Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten Ausgabe Oktober 2002 gab Auskünfte darüber, welche Flächen- und Einzellasten für die jeweilige Nutzung mindestens zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich ist der Planer für die Planung von Fußböden verantwortlich! Seine Aufgabe ist es, in Abhängigkeit der auftretenden Einwirkungen die Estrichgüte und die Estrichnenndicke vorzugeben.
Aber Vorsicht: In vielen Fällen wird ein Estrichfachbetrieb für die Ausarbeitung eines Angebotes gerufen. Es spricht nichts gegen dieses Vorgehen. Bei Abgabe eines selbst ausgearbeiteten Angebotes ist der Unternehmer Planer und somit in der Planungshaftung.
Im Umkehrschluss heißt das, dass der Estrichunternehmer sehr wohl zulässige Nutzlasten verschiedener Belastungs- und/oder Nutzungsarten wissen muss.
Bei Fehlplanungen durch den Planer muss der Unternehmer Defizite erkennen und Bedenken anmelden.
Der Eurocode ist ein europaweit vereinheitlichtes Regelwerk für den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Tragwerken. Im Jahr 1975 hat die Europäische Kommission ein Programm zur Beseitigung von Handelshemmnissen im Baubereich beschlossen. 1989 wurde diese Aufgabe von der Europäischen Kommission dem CEN, der Europäischen Normungsorganisation, übergeben. Zunächst erschienen die Eurocodes als Europäische Vornormen (ENV), die über die sogenannten Nationalen Anwendungsdokumente (NAD) probeweise zur Anwendung bauaufsichtlich eingeführt wurden. Sie enthielten sogenannte boxed values, um nationale Unterschiede hinsichtlich Bauarten, Sicherheitsanforderungen und klimatischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Seit 1997 wurden diese Vornormen in Europäische Normen (EN) überführt.
Die Anwendung der Eurocodes ist in Deutschland für Bauvorhaben, die nach dem 1. Juli 2012 eingereicht wurden, verbindlich. Zu diesem Stichtag wurden die Eurocodes in Deutschland bauaufsichtlich eingeführt und sind somit geltendes Recht.
Die nationalen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten werden durch die jeweiligen Normenausschüsse mit den nationalen Anhängen versehen.
Für unser Gewerk sind die Eurocodes Eurocode 0 DIN EN1990 „Grundlagen der Tragwerksplanung“, der Eurocode 1 DIN EN 1991 „Einwirkung auf Tragwerke“ und der Eurocode 2 DIN EN 1992 „Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken“ mit den nationalen Anhängen von Bedeutung.
In dem Eurocode 0 DIN EN 1990 Ausgabe 12-2010 „Grundlagen der Tragwerksplanung“ Absatz 2 Anforderungen ist der Unterpunkt 2.1 „Grundlegende Anforderungen für den Estrichleger“ von größter Bedeutung:
(Zitat): „Ein Tragwerk ist so zu planen und auszuführen, dass es während der Errichtung und in der vorgesehenen Nutzungszeit mit angemessener Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit
Bei der Planung und der Berechnung des Tragwerks sind
zu beachten.“
Es sind nicht nur gebrauchsübliche Belastungen zu beachten, sondern auch die während der Bauphase durch Fremdgewerke auftretenden Belastungen. Der Planer hat zum Beispiel Transporte von Paletten mit Flurförderzeugen, Handhubwagen oder Arbeitsbühnen auf dem Estrich während der Bauphase hinsichtlich dieser dynamischen und ruhenden Lasten verbindlich zu planen und dementsprechend Maßnahmen für ausreichende Lastverteilungen zu treffen!
Angaben von lotrechten Nutzlasten für Decken, Treppen und Balkone sind in dem Eurocode 1 DIN EN 1991 Teil 1-1 „Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke-Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten“ Nationaler Anhang -National festgelegte Parameter- Seite 6–7 Tabelle 6.1 DE zu finden. Die in der nachstehenden Tabelle 6.1 DE der DIN 1991 Eurocode 1, nationaler Anhang aufgeführten Lasten ersetzt die DIN 1055 Teil 3
Grundsätzlich ist der Planer für die Bemessung der Fußbodenkonstruktion verantwortlich.
In Abhängigkeit auftretender Einwirkungen hat der Planer die Estrichgüte, die Estrichnenndicke sowie erforderliche Fugen festzulegen.
Für Estriche und Heizestriche auf Dämmschicht können im Wohnungs- und Verwaltungsbau mit Hilfe der DIN 18560 Teil 2, Tabellen 1-4 und für Estriche auf Trennschicht Teil 4 Tabelle 1, Einzellasten bis zu einem Gewicht von 4 kN und Flächenlasten bis 5 kN/m² bemessen werden.
Die Angaben in der DIN 18560 Teil 2 und Teil 4 angegebenen Einzel- und Flächenlasten sind ausschließlich für ruhende Lasten anzuwenden.
Grundsätzlich sind für lotrechte ruhende Nutzlasten, die höher als 5,0 kN/m² sind, die Nenndicken der Estriche ausschließlich vom Planer festzulegen.
Es sind nicht nur gebrauchsübliche Belastungen vonseiten des Planers zu beachten, sondern auch die während der Bauphase auftretenden Belastungen.
Dynamische Lasten (z.B. Fahrverkehr, Materialtransporte, Hub- und Scherenbühnen etc.) müssen gesondert vom Planer betrachtet werden.
Einen Überblick bietet die Veröffentlichung IBF von Dipl. Ing. Egbert Müller „Hinweise zur Abschätzung der erforderlichen Estrichnenndicke bei unbeheizten, mineralisch gebundenen schwimmenden Estrichen auf Trennschicht im Innenbereich bei Fahrbeanspruchung (dynamische Belastung)“ vom 12.03.2009.
(Peter Körber)