Der Fall auf der Baustelle:
Auf der Baustelle war ein Estrich ohne Gefälle eingebracht. Die gesamte Aufbauhöhe wäre ausreichend gewesen ein entsprechendes Gefälle zu erzeugen. Das Abdichungsunternehmen verwies in seinem Angebot darauf, dass lediglich eine Oberbelagverlegung im Mörtelbett nicht möglich sei, wenn die Unterkonstruktion nicht mindestens 2% Gefälle aufweist und sah ansonsten in fehlendem Gefälle kein Problem.
Das ist nicht richtig. Die hier tragende DIN 18195-5, 6.5, Bauwerksabdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen, spricht hier von einer grundsätzlichen und planmäßigen Gefällegebung. Dieses Gefälle ist bautechnisch durch fachgerechte Planung zu erwirken! Wird eine wasserableitende Maßnahme geplant und bautechnisch umgesetzt ist eine Verlegung im Mörtelbett möglich. Zwar war „nur“ eine Verlegung im Splittbett geplant, aber stehendes Wasser unter einem Terrassenbelag kann trotzdem nicht zielführend sein. Die Möglichkeit einer Gefälleerzeugung wurde von der ausführenden Firma nicht alternativ angeboten. Die Annahme der Abdichtungsfirma, man brauche hier kein ableitendes Gefälle, stimmt im Detail betrachtet nicht! Ein bautechnisch eingebrachtes Terrassengefälle und eine geplante Wasserführung würden einen reibungslosen Wasserablauf ermöglichen.
Die gegenständliche Flachdachabdichtung erfüllte zwar die grundlegende Anforderung der Bauordnung, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen, mehr aber nicht. Scheinbar bemühte man sich noch Wasser anzustauen….
Die Kunststoffbahnen wurden parallel zur vorderen Terrassenkante verlegt. Die Überlappung der Bahnen am Stoß verursacht dadurch einen Wasserrückstau. Dies wäre durch eine Verlegung der Bahnen senkrecht zur Längskante der Terrasse zu vermeiden gewesen.
Ein angebrachter Traufanschluss wirkt durch seine Materialstärke wie ein Staudamm und verhindert das Ablaufen des Wassers zusätzlich.
Auf die eingebrachte Abdichtung wurde dann eine Drainagematte gelegt, um den Splitt vom stehenden Wasser zu entkoppeln. Geliefert wurde übrigens runder Kies…. Das Netz an der Oberseite einer Drainagematte soll verhindern, dass Bettungsmaterial in die Hohlräume der Matte gelangt und den Freiraum unter der Konstruktion gewährleisten. Dadurch wird eine Entkopplung erzeugt. Bei Auftrag des Bettungsmaterials gibt das Netz jedoch punktuell nach. Man spricht hier von einer sogenannten „Netzdurchhängung“.
Insgesamt war die Wasserpfütze stellenweise tiefer als die Drainagematte, inkl. Netzdurchhängung. Das Bettungsmaterial hatte so permanent Kontakt zum Wasser. Noch Tage nach einem Regen war der Kies feucht und befand sich im unteren Bereich stellenweise unter Wasser. So war keine Entkopplung möglich. Kapillar steigt das stehende Wasser im Bettungsmaterial hoch und steht permanent an der Plattenunterseite an. Folgeschäden durch Frost sind vorprogrammiert.
Fazit:
Bedingt durch das fehlende Gefälle auf der Abdichtungsebene, die parallel laufende Überlappung der Dichtbahnen, eine Aufkantung am Trauf und die zu niedrig dimensionierte Drainagematte kommt es zu flächigem Kontakt der Bettungsschicht mit dem Untergrundwasser. An den Kontaktstellen steigt Wasser kapillar auf und führt letztlich zu permanenten Feuchteflecken am Natursteinbelag. Gefahr der Lageveränderung durch Frosteinwirkung und mögliche gesteinsspezifischen Verfärbungen im Gestein ist gegeben. Zudem kann durch das stehende Wasser eine Geruchsbelästigung entstehen.
Eine Naturwerksteinverlegung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist hier nicht möglich.
Anmerkung:
Dieser Fall zeigt auf, wie wichtig Planung und Schnittstellenkoordination sind! Auf die Terrasse kam übrigens Holz auf einer Unterkonstruktion aus Aluminium.
Autor: euroFEN e.V.
(Thomas Wilder)